Allgemeine Mietbedingungen

 

1) Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, so bald die Wohnung  gebucht und bestätigt
    ist (auch telefonisch).

2) Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung
    des Vertrages.

3) Der Vermieter ist verpflichtet, bei nicht Bereitstellung der Wohnung dem Gast Schadenersatz
    zu leisten.

4) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme den vereinbarten oder betriebsüblichen
    Preis zu zahlen.

5) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene
    Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.

6) Die Endreinigung wird grundsätzlich von uns in Auftrag gegeben. Unabhängig von
    der Endreinigung sind benutzte Einrichtungen und Gegenstände
    wie Küche, Geschirr, Grill usw. durch den Mieter nach Gebrauch zu reinigen
    und in sauberem Zustand zurückzugeben.


7) Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht Wittmund.
 

 

 

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