1) Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, so bald
die Wohnung gebucht und bestätigt
ist (auch telefonisch).
2) Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die
Vertragspartner zur Erfüllung
des Vertrages.
3) Der Vermieter ist verpflichtet, bei nicht Bereitstellung der
Wohnung dem Gast Schadenersatz
zu leisten.
4) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme den
vereinbarten oder betriebsüblichen
Preis zu zahlen.
5) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in
Anspruch genommene
Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um
Ausfälle zu vermeiden.
6) Die
Endreinigung wird grundsätzlich von uns in Auftrag gegeben.
Unabhängig von
der Endreinigung sind benutzte Einrichtungen und Gegenstände
wie Küche, Geschirr, Grill usw. durch den Mieter nach
Gebrauch zu reinigen
und in sauberem Zustand zurückzugeben.
7) Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht Wittmund.